Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Behandlungsvertrag
zwischen
Tierheilpraxis Reichwein
Burgstr. 17, 85088 Vohburg
Tel: 0172 6627564
E-Mail: tierheilpraxis.reichwein@gmail.com
und
dem im Anmeldeformular angegebenen Auftraggebenden.
1. Vertragsgegenstand
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen „Tierheilpraxis Reichwein“ – nachfolgend Auftragnehmender genannt – und dem Auftraggebenden.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Sämtliche Leistungen des Auftragnehmenden sowie Untersuchungen und Behandlungen im Rahmen der Ausübung der Tierheilpraktikertätigkeit erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen dem Auftragnehmenden (Praxis) und Auftraggebenden (Kunde). Dieser Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 ff. BGB und kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der Praxis annimmt.
2. Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die AGB als akzeptiert, wenn Auftraggebender und Auftragnehmender einen ersten Termin vereinbaren. Auch bei einer mündlichen Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen eines Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft.
Der Auftragnehmende erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggebenden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Behandlung und Therapie beim Tier des Auftraggebenden anwendet.
Der Auftragnehmende darf im Rahmen der Ausübung seiner Tätigkeit als Tierheilpraktiker nach § 3 des deutschen Heilmittelwerbegesetztes keine verschreibungspflichtigen Tierarzneimittel erwerben, anwenden oder abgeben, er darf nicht impfen, nicht betäuben, nicht narkotisieren und nicht euthanasieren.
Freiverkäufliche Tierarzneimittel darf er nur vertreiben, wenn er die erforderliche Sach- und Fachkunde nach § 50 Abs. 2 AMG nachweisen kann (Prüfung durch IHK). Die Tätigkeit des Tierheilpraktikers unterliegt dem Tierarzneimittel-, Tierschutz- und Tierseuchengesetz. Er ist zu ständiger Fortbildung verpflichtet.
Die Behandlung stellt kein tiermedizinisches Angebot im Sinne der Schulmedizin dar. Sie ersetzt nicht Diagnose und Behandlung durch einen Tierarzt, sondern unterstützt bzw. ergänzt diese. In akuten Notfällen ist stets ein Tierarzt aufzusuchen.
Der Auftragnehmende analysiert die körperlichen, psychischen und seelischen Zusammenhänge im Gesamtkontext im Hinblick auf die gesundheitlichen Probleme.
Der Auftraggebende wird darauf hingewiesen, dass eine Garantie für das Erreichen bestimmter Therapieergebnisse nicht gegeben werden kann, ebenso wenig kann ein Heilversprechen abgegeben werden.
Im Bereich der tierheilpraktischen Alternativmedizin wird der Auftraggebende darauf hingewiesen, dass die Wirksamkeit einzelner Methoden schulmedizinisch nicht anerkannt ist. Ihr Einsatz erfolgt auf Grundlage langjähriger Erfahrungsschätze und der Überzeugung des Behandlers/Auftragsnehmenden. Auf mögliche Kontraindikationen, Wechselwirkungen, Nebenwirkungen und Erstverschlimmerung wird hingewiesen. Die letzte Entscheidung über die Anwendung obliegt dem Auftraggebenden.
3. Haftung
Der Auftragnehmende hat für seine ausgeübten Tätigkeiten eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Der Auftraggebende stellt den Auftragnehmenden im Rahmen des gesetzlich zulässigen von der Haftung für Schäden frei. Dies bedeutet eine vollständige Haftungsfreistellung mit Ausnahme von Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftungsfreistellung erfolgt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (Kardinalpflichten). Zudem wird der Schadenersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen haftet der Auftraggebende für sämtliche Schäden, die an Personen und Praxisausrüstung durch ihn oder sein Tier verursacht werden, als Gefährdungshaftung unmittelbar und in voller Höhe.
4. Mitwirkung des Auftraggebers/Kündigungsoption
Der Auftraggebende verpflichtet sich, alle Fragen zum Tier und dessen Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffend, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. auch alle für die Behandlung wichtigen Informationen und Befunde (soweit vorhanden) dem Auftragnehmenden in Kopie auszuhändigen.
Dies geschieht unter anderem mit Hilfe eines Anamnesebogens, der durch den Auftragnehmenden bereitgestellt und durch den Auftraggebenden ausgefüllt wird.
Der Auftragnehmende ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht oder nicht mehr gegeben ist.
Der Auftragnehmende ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen, einen Behandlungsvertrag abzulehnen, insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Auftragnehmende aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können.
5. Honorierung
Das Honorar für erbrachte Leistungen berechnet sich je nach Leistung und Zeitaufwand.
Das Honorar ist unmittelbar zur Zahlung fällig und kann in bar gegen Ausstellung einer Quittung oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto des Auftragnehmenden bezahlt werden.
Zusatzkosten für Material werden nach Verbrauch, Präparate nach Verabreichung und Laborkosten gemäß der aktuell gültigen „Preisliste für Tierbesitzer“ des Labors abgerechnet.
Die Fahrtkosten werden pro gefahrenen Kilometer berechnet. In Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung kommen die Parkgebühren hinzu.
6. Terminvereinbarung/Ausfallhonorar
Untersuchungs-, Behandlungs- und Beratungstermine etc. gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese vom Auftragnehmenden per E-Mail, SMS, WhatsApp, mündlich oder fernmündlich bestätigt wurden.
Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, durch die Wetterlage oder durch Verzögerungen bei einem vorangegangenen Termin zu Verspätungen kommen. Hat der Auftraggebende seine Telefonnummer hinterlassen, wird er über die Verzögerung informiert.
Versäumt der Auftraggebende einen fest vereinbarten Behandlungstermin, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 60% des Stundensatzes, das dem Zeitfenster entspricht, welches für den Termin reserviert war, in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggebende mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist.
Tritt der Auftraggebende bei Ankunft des Auftragnehmenden von dem Behandlungsvertrag zurück oder ist am vereinbarten Termin nicht anwesend, werden die für den Termin anfallenden Behandlungskosten zu 100% in Rechnung gestellt.
7. Datenschutz
Auf die gesonderte Datenschutzinformation und Einwilligung in die Datenverarbeitung wird Bezug genommen.
8. Rechtliches
Der Auftragnehmende unterliegt mit seiner Praxis den Vorschriften des Tierschutzgesetztes (TierSchG), Tierseuchengesetzt (TierSG), Arzneimittelgesetzes (AMG), Tierarzneimittelgesetzes (TAMG), des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie einer Melde- und Dokumentationspflicht.
Reiki-Behandlungen und energetische Behandlungen ergänzen und unterstützen die Tätigkeit eines Tierarztes, ersetzen diese jedoch nicht.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Gender-Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.